
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Sehr geehrte Kunden,
mit Verweis auf die derzeit festgelegten gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bleibt unsere Anlage bis auf Weiteres am Samstag geschlossen.
Von Montag bis Freitag gelten unsere regulären Öfnungszeiten.
Bitte informieren Sie sich auch telefonisch bzw. über unser Hinweisschild in der Zufahrt Abfahrt B87 auf die Deponiestraße! Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre B&V Entsorgungsdienstleistungen
ÜBER UNS
Wir sind Ihr regionaler zuverlässiger Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen. In unserer über 25-jährigen Unternehmensgeschichte haben wir ein umfangreiches Know How in Sachen umweltgerechter Abfallentsorgung aufgebaut, was wir unserer Kundschaft gern zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Entsorgungsprozesses durch unser professionelles und gut geschultes Team.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, per Telefon, E-Mail oder direkt über unser Bestellformular. Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team der B&V Entsorgungsdienstleistungen.
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Wir bieten
1
Schnelle und günstige
Abfallentsorgung
2
Befristete standgeldfreie Bereitstellung
entsprechend der Containerart
3
Verkauf von Schüttgütern,
Erden und Recyclingprodukten
4
Alle Preise
auf Anfrage
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Entsorgungs-Dienstleistungen und damit Sie genau wissen welcher Unrat wo hineingehört, finden Sie gleich hier eine Übersicht aller Müllarten.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, lassen Sie sich direkt von unseren Experten beraten.
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Wir entsorgen auch folgende gefährliche Abfälle:
Asbest (Gefährliche Abfälle)
Hinweis
Bei selteneren Abfallarten wie
- Asbest (verpackt in BigBags)
können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Bauschutt unbelastet
Zugelassene Abfälle
- Bimssteine
- Beton
- Betonbruchstücke ohne Bewehrung
- Fliesen, Kacheln
- Ziegelsteine
- Dachpfannen aus Betonstein oder Naturschiefer, Tondachziegel
- ausgehärtete Mörtelreste
- Naturschiefer, Gehwegplatten, Pflastersteine
- Kies, Sand, Estrich
- Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik
Ausgeschlossene Abfälle
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- Abfälle aus Holz, Kunststoff, Gummi, Papier, Pappe
- Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten,Gasbeton
- Installationsteile wie z.B. Rohre, Armaturen, Anbauteile etc.
- Leere oder gefüllte Baustoffsäcke und Baustoffverpackungen
- Abfälle, die gemäß o.g. Definition nicht mineralischen Ursprungs sind
Hinweis:
Definition: Mineralische Materialien die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel, Leichtbaustoffen und Kalksandstein bestehen und eine Kantenlänger von 0,50 Meter nicht überschreiten. Abbruchstücke aus Beton dürfen keine größeren Mengen an Bewehrungsmaterial enthalten.
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.
Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport. Wir nehmen auch größere Mengen von Beton und Bauschutt an. Sie können diese über 3-Achser mit Hänger oder Sattelzug entsorgen.
Gemischte Bau- & Abbruchabfälle/Sperrmüll
Zugelassene Abfälle
- leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier
- Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten
- Gips und Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten
- Rohre aus Kunststoff oder Metall
- Tapetenreste, Kabelreste
- restentleerte Eimer / Säcke der Baustoffverarbeitung
- Möbelteile, Teppichreste, Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
- Baustoffreste wie Mörtel, Putz, Sand, Steine etc.
- Flachglas
- Eisenträger, Moniereisen, Heizkörper
- Möbelstücke wie Tische, Stühle, Schränke, Kommoden etc.
- Betten, Matratzen
- Teppiche, Fußbodenbeläge aus PVC, Linoleum, Lamimat, Parkett etc.
- Fenster und Türen
- Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff
- Regale, Regalbretter aus Holz, Kunststoff oder Metall
- Kinderwagen, Kinderspielsachen
- Fahrräder, Roller, Kettcars
- Koffer, Reisetaschen, Korbwaren
- Haushaltsgegenstände aus Holz
- Haushaltsgegenstände aus Kunststoff
Ausgeschlossene Abfälle
- Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik in großen Mengen (größer 1,0 m³)
- Bitumendachpappe
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / Isolierwolle
- teerhaltige Dachbahnen
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
- Kühlgeräte, Klimageräte
- Elektronikschrott (Fernseher, Monitore etc.)
- schadstoffbelastete Althölzer wie z. B. Bahnschwellen,Dachstühle,Dachsparren.
- Styropor HBCD haltige Stoffe ( Sondermüll ab dem 01.10.2016)
- sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / Isolierwolle
- Elektronikschrott, Fernseher, Monitore, elektrische Kleingeräte
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
- Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte
- Restabfälle, Grünabfälle, Gartenabfälle
- sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
- Haushaltsgegenstände aus Metall (Waschmaschinen, Elektroherde, Gasherde)
Hinweis:
Akkubetriebene Geräte sind nur ohne die enthaltenen Akkus (Lithium-Ionnen-Akku bzw. anderen Akkus) zu entsorgen.
Definition: Baustellenmischabfall umfasst alle Abfallstoffe, die bei Neubau, Umbau, Reparatur bzw. Abriss von Bauwerken als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen.
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe- oder Industriebetrieben, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer herkömmlichen Mülltonne entsorgt werden können.
Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.
Grün- & Gartenabfälle/Ast- & Baumschnitt
Zugelassene Abfälle
- Garten- und Parkabfälle
- Laub
- Ast- und Strauchschnitt
- Äste mit einem Durchmesser von maximal 12 cm
- Friedhofsabfälle frei von nicht kompostierbaren Bestandteilen
- Rasenschnitt
- kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste
Ausgeschlossene Abfälle
- Äste mit einem Durchmesser größer 12 cm
- Obst- und Gemüseabfälle
- Speisereste aus der Nahrungsmittelzubereitung
- Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer 10 cm
- Baumstämme, Baumstümpfe
- Abfälle aus Tierhaltungen
- Grünabfälle die durch Störstoffe wie z.B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind
Hinweis:
Definition: Zu den kompostierbaren Grünabfällen zählen Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün und Laub.
Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.
Dämmmaterial (Gefährliche Abfälle)
Hinweis
Bei selteneren Abfallarten wie
- Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (Mineralwolle, verpackt in größeren Behältern)
können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Holz belastet (Gefährliche Abfälle)
Zugelassene Abfälle
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
- Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
- Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
- Holzfachwerk und Dachsparren
- kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
- Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
- grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden
Ausgeschlossene Abfälle
PCB-Altholz gemäß nachfolgender Definition:
- Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschrift zu entsorgen ist
- PCB-Belastete Dämm- und Schallschutzplatten
- Quecksilberbelastete Althölzer mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001 Gewichtsprozenten
Hinweis:
Definition: Unter diese Altholzkategorie fallen alle schadstoffbelasteten Hölzer (Holz A4 – gestrichenes Holz), welche durch die Behandlung mit Holzschutzmittel vor Insektenbefall, Pilzbefall und zur Herabsetzung der Entflammbarkeit behandelt wurden oder durch eine andere Art und Weise eine chemische Kontamination aufweisen.
Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.
Altholz unbelastet
Zugelassene Abfälle
- Bauholz, Spanplatten, OSB-Platten
- Paletten aus Vollholz (Euro-/Industriepaletten)
- Verschnitte, Abschnitte und Späne aus Holzwerkstoffen
- Dielen, Bodenbretter und Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Türblätter und Zargen von Innentüren
- Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
- Möbelteile aus Vollholz oder Spanplatten
- Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz
- Sperrmüllaltholz
- Kabeltrommeln (Herstellung nach 1989)
Ausgeschlossene Abfälle
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
- Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
- Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
- Holzfachwerk und Dachsparren
- kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
- Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
- grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden
Hinweis:
Definition gemäß Altholzverordnungnaturbelassenes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.
Dachpappe (Gefährliche Abfälle)
Hinweis
Bei selteneren Abfallarten wie
- Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe)
können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Öffnungszeiten Betriebshof 2020
Montag – Freitag: von 07.00 – 17.00 Uhr
Samstag:
Oktober komplett geöffnet [bis auf den 31.10.2020 – Reformationstag];
07.11./21.11./05.12./19.12./09.01./23.01./06.02./20.02./06.03./20.03./17.04. und ab Mai wieder jeden Samstag [bis auf Pfingstsamstag 22.05.2021]
Schließtage 2020:
11.01./25.01./08.02./22.02./07.03./21.03./11.04./02.05./23.05./30.05.
Aufgrund der gesetzlichen Anordnungen bleibt unsere Anlage am 19.12.2020 und am 09.01.2021 geschlossen!


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