Absetz-Container
Bevor Sie einen Container auswählen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Unsere Absetz-Container besitzen eine maximale Breite von 1,80 m.
- Die Absetz-Kipper sind ca. 7 m lang. Daher benötigt man für die Einfahrt in eine Hofeinfahrt ca. die Breite von 3,30 m.
- Setzt man einen 10 m3-Container ab, beträgt die gesamte Länge inklusive Fahrzeug, Container und dem Zwischenabstand ca. 18 m.
- Des Weiteren benötigt man noch ausreichend Platz zum Rangieren des LKW.
- Die maximale kostenfreie Standzeit für Absetz-Container beträgt 10 Tage, die für Abroll-Container beträgt 3 Tage.
Abroll-Container
RSA 21 – Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (auch Container) an Straßen (öffentlicher Bereich)
Wir möchten unsere Kundschaft darauf hinweisen, dass für die Stellung von Containern im öffentlichen Bereich die Richtlinien der RSA 21 eingehalten werden müssen.
Dafür bedarf es einer behördlichen Genehmigung auf Sondernutzung im öffentlichen Raum sowie einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Sicherungsmaßnahmen im Aufstellbereich des Containers. Ansprechpartner sind die zuständigen Straßenverkehrsbehörden! Der Zeitraum für die Antragstellung, Genehmigung seitens der Behörde sowie die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen kann bis zu 8 Wochen betragen.
Die anfallenden Kosten richten sich nach dem beantragten Zeitraum der Aufstellung der Behälter sowie dem durch die Verkehrsbehörde angewiesenem Umfang der Ausschilderung/Sicherungsmaßnahmen.
Die Genehmigungen sind uns vor Aufstellung der Behälter zuzusenden. Erteilte Aufträge ohne entsprechende Nachweise können nicht ausgeführt werden und sind kostenpflichtig.
Kontaktformular
* Für eine Containerstellung auf öffentlichem Grund/öffentlicher Straße sind Sie in der Regel verpflichtet, eine gesonderte Stellgenehmigung oder Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung. Für den selbstständigen Erwerb und die anfallenden Gebühren sind Sie verantwortlich. Die Stellung des Containers muss an einem sicheren Ort geschehen, das bedeutet, die Verkehrsvorschriften (Absperrung, Beleuchtung) sind zwingend einzuhalten.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Containerstellung eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei Beschränkung der Tonnage für Zufahrten/Straßen bei Überschreitung der Gesamttonnage ebenfalls eine Genehmigung beantragt werden muss.
Bei größeren Bauvorhaben und dem damit verbundenen höheren Anfall von Bauschutt/Beton/Erdaushub unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot inkl. Transport für die Entsorgung über 3-Achser oder Sattelzug. Bei belastetem Material (Bauschutt/Beton/Erdaushub) sind zur Preisfindung Analysen nach LAGA bzw. Deponieverordnung notwendig. Bei Bedarf kümmern wir uns in Ihrem Auftrag um die Erstellung dieser Analysen.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon unter 03644 / 555666 oder E-Mail unter container@bv-entsorgung.de zur Verfügung.
Maße Absetz-Container
Maße Absetz-Container
Maße Absetz-Container
Maße Absetz-Container
Maße Absetz-Container
Maße Absetz-Container
Maße Abroll-Container
Maße Abroll-Container
RSA 21 – Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (auch Container) an Straßen (öffentlicher Bereich)
Wir möchten unsere Kundschaft darauf hinweisen, dass für die Stellung von Containern im öffentlichen Bereich die Richtlinien der RSA 21 eingehalten werden müssen.
Dafür bedarf es einer behördlichen Genehmigung auf Sondernutzung im öffentlichen Raum sowie einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Sicherungsmaßnahmen im Aufstellbereich des Containers. Ansprechpartner sind die zuständigen Straßenverkehrsbehörden! Der Zeitraum für die Antragstellung, Genehmigung seitens der Behörde sowie die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen kann bis zu 8 Wochen betragen.
Die anfallenden Kosten richten sich nach dem beantragten Zeitraum der Aufstellung der Behälter sowie dem durch die Verkehrsbehörde angewiesenem Umfang der Ausschilderung/Sicherungsmaßnahmen.
Die Genehmigungen sind uns vor Aufstellung der Behälter zuzusenden. Erteilte Aufträge ohne entsprechende Nachweise können nicht ausgeführt werden und sind kostenpflichtig.