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Wir bieten

1

Schnelle und günstige
Abfallentsorgung

2

Befristete standgeldfreie Bereitstellung
entsprechend der Containerart

Abfallarten

Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Entsorgungs-Dienstleistungen und damit Sie genau wissen welcher Unrat wo hineingehört, finden Sie gleich hier eine Übersicht aller Müllarten.

Altholz unbelastet

Zugelassene Abfälle

  • Bauholz, Spanplatten, OSB-Platten
  • Paletten aus Vollholz (Euro-/Industriepaletten)
  • Verschnitte, Abschnitte und Späne aus Holzwerkstoffen
  • Dielen, Bodenbretter und Bretterschalungen aus dem Innenausbau
  • Türblätter und Zargen von Innentüren
  • Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
  • Möbelteile aus Vollholz oder Spanplatten
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen
  • Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz
  • Sperrmüllaltholz
  • Kabeltrommeln (Herstellung nach 1989)

Ausgeschlossene Abfälle

  • Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
  • Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
  • Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
  • lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
  • Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
  • grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Hinweis:

Definition gemäß Altholzverordnungnaturbelassenes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Holz belastet (Gefährliche Abfälle)

Zugelassene Abfälle

  • Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
  • Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
  • Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
  • lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
  • Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
  • grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Ausgeschlossene Abfälle

PCB-Altholz gemäß nachfolgender Definition:

  • Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschrift zu entsorgen ist
  • PCB-Belastete Dämm- und Schallschutzplatten
  • Quecksilberbelastete Althölzer mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001 Gewichtsprozenten

Hinweis:

Definition: Unter diese Altholzkategorie fallen alle schadstoffbelasteten Hölzer (Holz A4 – gestrichenes Holz), welche durch die Behandlung mit Holzschutzmittel vor Insektenbefall, Pilzbefall und zur Herabsetzung der Entflammbarkeit behandelt wurden oder durch eine andere Art und Weise eine chemische Kontamination aufweisen.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Asbest (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Asbest (verpackt in BigBags)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Dämmmaterial (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (Mineralwolle, verpackt in größeren Behältern)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Grün- & Gartenabfälle/Ast- & Baumschnitt

Zugelassene Abfälle

  • Garten- und Parkabfälle
  • Laub
  • Ast- und Strauchschnitt
  • Äste mit einem Durchmesser von maximal 12 cm
  • Friedhofsabfälle frei von nicht kompostierbaren Bestandteilen
  • Rasenschnitt
  • kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste

Ausgeschlossene Abfälle

  • Äste mit einem Durchmesser größer 12 cm
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Speisereste aus der Nahrungsmittelzubereitung
  • Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer  10 cm
  • Baumstämme, Baumstümpfe
  • Abfälle aus Tierhaltungen
  • Grünabfälle die durch Störstoffe wie z.B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind

Hinweis:

Definition: Zu den kompostierbaren Grünabfällen zählen Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün und Laub.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Gemischte Bau- & Abbruchabfälle/Sperrmüll

Zugelassene Abfälle

  • leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier
  • Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten
  • Gips und Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten
  • Rohre aus Kunststoff oder Metall
  • Tapetenreste, Kabelreste
  • restentleerte Eimer / Säcke der Baustoffverarbeitung
  • Möbelteile, Teppichreste, Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
  • Baustoffreste wie Mörtel, Putz, Sand, Steine etc.
  • Flachglas
  • Eisenträger, Moniereisen, Heizkörper
  • Möbelstücke wie Tische, Stühle, Schränke, Kommoden etc.
  • Betten, Matratzen
  • Teppiche, Fußbodenbeläge aus PVC, Linoleum, Lamimat, Parkett etc.
  • Fenster und Türen
  • Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff
  • Regale, Regalbretter aus Holz, Kunststoff oder Metall
  • Kinderwagen, Kinderspielsachen
  • Fahrräder, Roller, Kettcars
  • Koffer, Reisetaschen, Korbwaren
  • Haushaltsgegenstände aus Holz
  • Haushaltsgegenstände aus Kunststoff

Ausgeschlossene Abfälle

  • Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik in großen Mengen (größer 1,0 m³)
  • Bitumendachpappe
  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • Mineralwolle / Isolierwolle
  • teerhaltige Dachbahnen
  • Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
  • Kühlgeräte, Klimageräte
  • Elektronikschrott (Fernseher, Monitore etc.)
  • schadstoffbelastete Althölzer wie z. B. Bahnschwellen,Dachstühle,Dachsparren.   
  • Styropor HBCD haltige Stoffe ( Sondermüll ab dem 01.10.2016)                     
  • sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • Mineralwolle / Isolierwolle
  • Elektronikschrott, Fernseher, Monitore, elektrische Kleingeräte
  • Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
  • Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte
  • Restabfälle, Grünabfälle, Gartenabfälle
  • sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
  • Haushaltsgegenstände aus Metall (Waschmaschinen, Elektroherde, Gasherde)

Hinweis:

Akkubetriebene Geräte sind nur ohne die enthaltenen Akkus (Lithium-Ionnen-Akku bzw. anderen Akkus) zu entsorgen.

Definition: Baustellenmischabfall umfasst alle Abfallstoffe, die bei Neubau, Umbau, Reparatur bzw. Abriss von Bauwerken als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen.

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe- oder Industriebetrieben, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer herkömmlichen Mülltonne entsorgt werden können.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Bauschutt unbelastet

Zugelassene Abfälle

  • Bimssteine
  • Beton
  • Betonbruchstücke ohne Bewehrung
  • Fliesen, Kacheln
  • Ziegelsteine
  • Dachpfannen aus Betonstein oder Naturschiefer, Tondachziegel
  • ausgehärtete Mörtelreste
  • Naturschiefer, Gehwegplatten, Pflastersteine
  • Kies, Sand, Estrich
  • Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik

Ausgeschlossene Abfälle

  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • Abfälle aus Holz, Kunststoff, Gummi, Papier, Pappe
  • Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten,Gasbeton
  • Installationsteile wie z.B. Rohre, Armaturen, Anbauteile etc.
  • Leere oder gefüllte Baustoffsäcke und Baustoffverpackungen
  • Abfälle, die gemäß o.g. Definition nicht mineralischen Ursprungs sind

Hinweis:

Definition: Mineralische Materialien die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel, Leichtbaustoffen und Kalksandstein bestehen und eine Kantenlänger von 0,50 Meter nicht überschreiten. Abbruchstücke aus Beton dürfen keine größeren Mengen an Bewehrungsmaterial enthalten.

Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport. Wir nehmen auch größere Mengen von Beton und Bauschutt an. Sie können diese über 3-Achser mit Hänger oder Sattelzug entsorgen.

Dachpappe (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Annahmezeiten zum Aufkauf von Zeitungen

Die Annahme erfolgt gemäß der Öffnungszeiten des Betriebshofes.

Änderungen vorbehalten.

Öffnungszeiten Betriebshof 2024

Montags bis Freitags von 07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ab Juli 2023 ist unsere Anlage an den folgenden Samstagen 14-tägig von 08.00 Uhr – 11.30 Uhr geöffnet:

14.09.2024 | 28.09.2024 | 12.10. 2024 | 26.10. 2024 | 09.11.2024 | 23.11. 2024 | 07.12. 2024 | 21.12.2024

Wichtiger Hinweis: Es kann zu Veränderungen bei den Öffnungszeiten an den Samstagen kommen.

Bitte informieren Sie sich telefonisch oder beachten Sie das Hinweisschild an der Zufahrt von der B 87 – Höhe Schrankenanlage – zu unserem Betriebsgelände.

Abfallarten

Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Entsorgungs-Dienstleistungen und damit Sie genau wissen welcher Unrat wo hineingehört, finden Sie gleich hier eine Übersicht aller Müllarten.

Altholz unbelastet

Zugelassene Abfälle

  • Bauholz, Spanplatten, OSB-Platten
  • Paletten aus Vollholz (Euro-/Industriepaletten)
  • Verschnitte, Abschnitte und Späne aus Holzwerkstoffen
  • Dielen, Bodenbretter und Bretterschalungen aus dem Innenausbau
  • Türblätter und Zargen von Innentüren
  • Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
  • Möbelteile aus Vollholz oder Spanplatten
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen
  • Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz
  • Sperrmüllaltholz
  • Kabeltrommeln (Herstellung nach 1989)

Ausgeschlossene Abfälle

  • Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
  • Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
  • Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
  • lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
  • Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
  • grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Hinweis:

Definition gemäß Altholzverordnungnaturbelassenes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Holz belastet (Gefährliche Abfälle)

Zugelassene Abfälle

  • Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
  • Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
  • Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • kesseldruckimprägnierte Hölzer, z.B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
  • lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
  • Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
  • grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Ausgeschlossene Abfälle

PCB-Altholz gemäß nachfolgender Definition:

  • Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschrift zu entsorgen ist
  • PCB-Belastete Dämm- und Schallschutzplatten
  • Quecksilberbelastete Althölzer mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001 Gewichtsprozenten

Hinweis:

Definition: Unter diese Altholzkategorie fallen alle schadstoffbelasteten Hölzer (Holz A4 – gestrichenes Holz), welche durch die Behandlung mit Holzschutzmittel vor Insektenbefall, Pilzbefall und zur Herabsetzung der Entflammbarkeit behandelt wurden oder durch eine andere Art und Weise eine chemische Kontamination aufweisen.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Asbest (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Asbest (verpackt in BigBags)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Dämmmaterial (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (Mineralwolle, verpackt in größeren Behältern)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Grün- & Gartenabfälle/Ast- & Baumschnitt

Zugelassene Abfälle

  • Garten- und Parkabfälle
  • Laub
  • Ast- und Strauchschnitt
  • Äste mit einem Durchmesser von maximal 12 cm
  • Friedhofsabfälle frei von nicht kompostierbaren Bestandteilen
  • Rasenschnitt
  • kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste

Ausgeschlossene Abfälle

  • Äste mit einem Durchmesser größer 12 cm
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Speisereste aus der Nahrungsmittelzubereitung
  • Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer  10 cm
  • Baumstämme, Baumstümpfe
  • Abfälle aus Tierhaltungen
  • Grünabfälle die durch Störstoffe wie z.B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind

Hinweis:

Definition: Zu den kompostierbaren Grünabfällen zählen Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün und Laub.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Gemischte Bau- & Abbruchabfälle/Sperrmüll

Zugelassene Abfälle

  • leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier
  • Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten
  • Gips und Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten
  • Rohre aus Kunststoff oder Metall
  • Tapetenreste, Kabelreste
  • restentleerte Eimer / Säcke der Baustoffverarbeitung
  • Möbelteile, Teppichreste, Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
  • Baustoffreste wie Mörtel, Putz, Sand, Steine etc.
  • Flachglas
  • Eisenträger, Moniereisen, Heizkörper
  • Möbelstücke wie Tische, Stühle, Schränke, Kommoden etc.
  • Betten, Matratzen
  • Teppiche, Fußbodenbeläge aus PVC, Linoleum, Lamimat, Parkett etc.
  • Fenster und Türen
  • Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff
  • Regale, Regalbretter aus Holz, Kunststoff oder Metall
  • Kinderwagen, Kinderspielsachen
  • Fahrräder, Roller, Kettcars
  • Koffer, Reisetaschen, Korbwaren
  • Haushaltsgegenstände aus Holz
  • Haushaltsgegenstände aus Kunststoff

Ausgeschlossene Abfälle

  • Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik in großen Mengen (größer 1,0 m³)
  • Bitumendachpappe
  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • Mineralwolle / Isolierwolle
  • teerhaltige Dachbahnen
  • Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
  • Kühlgeräte, Klimageräte
  • Elektronikschrott (Fernseher, Monitore etc.)
  • schadstoffbelastete Althölzer wie z. B. Bahnschwellen,Dachstühle,Dachsparren.   
  • Styropor HBCD haltige Stoffe ( Sondermüll ab dem 01.10.2016)                     
  • sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • Mineralwolle / Isolierwolle
  • Elektronikschrott, Fernseher, Monitore, elektrische Kleingeräte
  • Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
  • Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte
  • Restabfälle, Grünabfälle, Gartenabfälle
  • sonstige schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle
  • Haushaltsgegenstände aus Metall (Waschmaschinen, Elektroherde, Gasherde)

Hinweis:

Akkubetriebene Geräte sind nur ohne die enthaltenen Akkus (Lithium-Ionnen-Akku bzw. anderen Akkus) zu entsorgen.

Definition: Baustellenmischabfall umfasst alle Abfallstoffe, die bei Neubau, Umbau, Reparatur bzw. Abriss von Bauwerken als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen.

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe- oder Industriebetrieben, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer herkömmlichen Mülltonne entsorgt werden können.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport.

Bauschutt unbelastet

Zugelassene Abfälle

  • Bimssteine
  • Beton
  • Betonbruchstücke ohne Bewehrung
  • Fliesen, Kacheln
  • Ziegelsteine
  • Dachpfannen aus Betonstein oder Naturschiefer, Tondachziegel
  • ausgehärtete Mörtelreste
  • Naturschiefer, Gehwegplatten, Pflastersteine
  • Kies, Sand, Estrich
  • Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik

Ausgeschlossene Abfälle

  • flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
  • feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
  • asbesthaltige Abfälle (z.B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
  • Abfälle aus Holz, Kunststoff, Gummi, Papier, Pappe
  • Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten,Gasbeton
  • Installationsteile wie z.B. Rohre, Armaturen, Anbauteile etc.
  • Leere oder gefüllte Baustoffsäcke und Baustoffverpackungen
  • Abfälle, die gemäß o.g. Definition nicht mineralischen Ursprungs sind

Hinweis:

Definition: Mineralische Materialien die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel, Leichtbaustoffen und Kalksandstein bestehen und eine Kantenlänger von 0,50 Meter nicht überschreiten. Abbruchstücke aus Beton dürfen keine größeren Mengen an Bewehrungsmaterial enthalten.

Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

Bitte befüllen Sie den Container maximal bis zur Ladekante. Dies gewährleistet einen gefahrlosen Transport. Wir nehmen auch größere Mengen von Beton und Bauschutt an. Sie können diese über 3-Achser mit Hänger oder Sattelzug entsorgen.

Dachpappe (Gefährliche Abfälle)

Hinweis

Bei selteneren Abfallarten wie

  • Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe)

können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen.

Senden Sie uns Ihre unverbindliche Entsorgungsanfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Annahmezeiten zum Aufkauf von Zeitungen

Die Annahme erfolgt gemäß der Öffnungszeiten des Betriebshofes.

Änderungen vorbehalten.

Öffnungszeiten Betriebshof 2024

Montags bis Freitags von 07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ab Juli 2023 ist unsere Anlage an den folgenden Samstagen 14-tägig von 08.00 Uhr – 11.30 Uhr geöffnet:

14.09.2024 | 28.09.2024 | 12.10. 2024 | 26.10. 2024 | 09.11.2024 | 23.11. 2024 | 07.12. 2024 | 21.12.2024

Wichtiger Hinweis: Es kann zu Veränderungen bei den Öffnungszeiten an den Samstagen kommen.

Bitte informieren Sie sich telefonisch oder beachten Sie das Hinweisschild an der Zufahrt von der B 87 – Höhe Schrankenanlage – zu unserem Betriebsgelände.